GmbH Gründung

Wer sich für die Selbstständigkeit entscheidet, hat die Möglichkeit einer GmbH Gründung. Eine GmbH Gründung kann auch erfolgen, wenn man ein bestehendes Unternehmen in eine GmbH umwandeln möchte. Zuvor sollte man sich informieren, welche Vor- und Nachteile eine GmbH Gründung mitbringt und was man dabei unbedingt beachten sollte. Die Gründung einer GmbH ist für Einzelpersonen als Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, und für Unternehmer, die Mitarbeiter beschäftigen, möglich. Schließen sich Geschäftspartner zusammen, können sie gemeinsam die Gründung einer GmbH vornehmen. Wichtig für die GmbH Gründung ist die Höhe des Stammkapitals. Das Stammkapital muss mindestens 25.000,00 € umfassen. Ist nur ein Gesellschafter an der Gründung beteiligt, so muss er allein diesen Betrag als Stammeinlage aufbringen. Sind mehrere Gesellschafter an der Gründung beteiligt, so muss jeder mindestens 12.500,00 € einbringen.

Bei der GmbH Gründung wird zwischen der Bargründung und der Sachgründung unterschieden. Bei der Bargründung erfolgt die Einlage des Stammkapitals in Form von Bargeld. Wird die Stammeinlage nicht in Form von Bargeld, sondern in Form von Sachwerten im Gegenwert zum Mindestbetrag des Stammkapitals erbracht, so handelt es sich um die Sachgründung. Dies ist bedeutend schwieriger als die Bargründung. Im Vertrag muss der Sachwert beschrieben werden, zusätzlich ist ein Sachgründerbericht erforderlich.

Die erste Phase der GmbH Gründung ist die Vorgründungsgesellschaft. Beschließen die Gesellschafter die Gründung der GmbH, so erarbeiten sie einen Gesellschaftsvertrag, der notariell beurkundet wird. Während dieser Zeit besteht die Gesellschaft als OHG oder als GbR. Die Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen. Ist die notarielle Beurteilung erfolgt, so liegt eine GmbH in Gründung vor. Die Haftung der Gesellschafter erfolgt nun nicht mehr mit dem Privatvermögen. Während dieser Zeit erfolgen die Erbringung der Stammeinlagen, die Bestimmung des Geschäftsführers und die Anmeldung zum Handelsregistereintrag. Ist die Eintragung in das Handelsregister vollzogen, ist die GmbH Gründung abgeschlossen. Die GmbH haftet nur noch mit dem Geschäftsvermögen.



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