Patent anmelden
Als Patent gilt das technische Schutzrecht, welches aufgrund einer Erfindung erteilt wird. Ein Patent kann man dann anmelden, wenn man etwas erfunden hat, was es bisher noch nicht gab. Mit der Erteilung eines Patentrechtes wird dem Erfinder die Nutzungsbefugnis seiner eigenen Erfindung erteilt. Somit kann niemand ohne dessen Zustimmung diese Erfindung auf irgendeine Art und Weise nutzen oder neu erfinden. Ein Patent kann dann angemeldet werden, wenn man eine technische Erfindung gemacht hat und diese vor Nachahmern oder sogenannten Doppelerfindern laut Wettbewerbsrecht schützen möchte. Sodass man ganz alleine im Besitz des Patentes für die Erfindung bleibt. Möchte man ein Patent anmelden, so ist diese Anmeldung über das Deutsche Patent- und Markenamt möglich. Für eine Anmeldung benötigt man:
- Den Namen der Person, welche das Patent einreicht.
- Die Bezeichnung der Erfindung für, welche man das Patent anmelden möchte.
- Die Patentansprüche, hier wird angegeben was geschützt werden soll
- Eine Beschreibung der zu patentierenden Erfindung
- Eventuell Zeichnungen, die sich auf die Erfindung oder deren Beschreibung beziehen
Diese Unterlagen werden in einer dreifachen Ausfertigung verlangt. Für die Anmeldung wird eine Anmeldegebühr fällig, die innerhalb einer Frist von 3 Monaten zu entrichten ist. Wird diese versäumt, so gilt auch der Antrag als zurückgenommen. Zu beachten ist, möchte man ein Patent anmelden, das vorab keine Veröffentlichungen gemacht werden, denn die Erfindung muss bis zu dem Zeitpunkt wo sie als patentiert gilt geheim gehalten werden. Bis ein Patent erteilt wird, werden noch weitere Kosten fällig
- eine Anmeldegebühr
- eine Gebühr für den Rechercheantrag
- Eine Jahresgebühr für die fortlaufende Aufrechterhaltung des Patents.
Die Schutzdauer des Patents beträgt 20 Jahre, jedoch wird sie ab dem dritten Jahr nur mit der Entrichtung einer Jahresgebühr verlängert. So ist es möglich den Schutz des Patents, sollte es sich aus Kostengründen nicht lohnen, auch vor Ablauf der regulären 20-jährigen Schutzdauer aufzuheben.