Studium

Ein Studium ist für verschiedene Tätigkeiten, z. B. als Arzt oder als Rechtsanwalt, die wichtigste Voraussetzung. Man kann zwischen vielen verschiedenen Studiengängen wählen und kann an einer Universität, an einer Hochschule, einer Akademie oder einer Fachhochschule, beispielsweise einer Kunsthochschule, studieren. Zumeist erfolgt das Studium in Vollzeit, ein sogenanntes Direktstudium. Bei verschiedenen Studiengängen ist ein Abendstudium oder ein Fernstudium möglich. Das Fern- oder Abendstudium erstreckt sich über einen längeren Zeitraum als das Direktstudium.

Während des Studiums besucht man Vorlesungen zur Studienrichtung. Der vermittelte Lehrstoff wird im Seminar, bei dem man alle Fragen und Probleme dazu klären kann, gefestigt. Bei vielen Studiengängen sind ein oder mehrere Praktika erforderlich, um das Gelernte anzuwenden. Das Selbststudium, bei dem man das Gelernte vertieft, ist unerlässlich. Das Studium unterteilt sich in Semester. Ein Semester ist ein halbes Jahr. Je nach Art des Studienganges sind unterschiedlich viele Semester erforderlich, um die Prüfung ablegen zu können. Bei verschiedenen Studiengängen kann man ein Auslandssemester oder Auslandspraktikum absolvieren. Man kann dabei „über den Tellerrand schauen“ und nützliche Kenntnisse für sein Studium erwerben.

Voraussetzung für ein Studium ist das Abitur. Es kann am Gymnasium oder im zweiten Bildungsweg erworben werden. Für spezielle Studiengänge genügt ein fachspezifisches Abitur als Zugangsvoraussetzung. Bei verschiedenen Studiengängen gelten besondere Zugangsvoraussetzungen. So gilt beispielsweise für das Medizinstudium der Numerus clausus. Er setzt sich aus dem Durchschnitt der Abiturnoten zusammen. Ein bestimmter Durchschnitt darf dabei nicht überschritten werden.

Je nach Art des Studienganges sind verschiedene Abschlüsse für ein Studium möglich. Am bekanntesten und am meisten verbreitet ist das Diplom. Um es zu erwerben, muss man eine Regelstudienzeit absolviert haben. Das Magister Artium, der Magisterabschluss, ist in Deutschland bei verschiedenen Studiengängen möglich. Relativ neu in Deutschland sind Abschlüsse als Bachelor und als Master bei verschiedenen Studiengängen. In verschiedenen Studiengängen, z. B. Rechtswissenschaft und Medizin, ist ein Staatsexamen erforderlich.



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